Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise, Leistungen und Verrechnung
Sie erhalten auf Basis eines Erstgesprächs ein schriftliches Angebot für ein bestimmtes Trainings- bzw. Coachingprojekt von uns – dies und Ihr schriftlicher Auftrag bilden die Grundlage für eine gemeinsame Geschäftsvereinbarung. Preisangaben verstehen sich inklusive aller Dienstleistungen des vereinbarten Leistungspakets umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung.
Zusätzliche Leistungen wie die Bereitstellung von Geräten oder Materialien sind ausdrücklich in unserem Angebot und in Ihrem Auftrag zu definieren. Unsere Honorare sind auf Basis von Tagsätzen, aliquoter Stundensätze bzw. Trainingseinheiten (zu 45 Minuten bzw. 60 Minuten) berechnet. Je nach vereinbartem Trainingsort werden gegebenenfalls Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel bzw. amtliches Kilometergeld sowie Fahrtzeitersatz verrechnet.
Wenn nicht anders vereinbart, sind die Kursgebühren vor Beginn des Unterrichts fällig.
Der Wert von im Voraus bezahlten Einheiten/Trainings kann im Nachhinein auch auf andere Personen übertragen werden und behält ab Kaufdatum 1 Jahr Gültigkeit.
Sofern vertraglich nicht anders vereinbart, ist eine Verrechnung bzw. Aufrechnung verschiedener Produkte von SMLT nicht möglich. Für jedes Produkt ist eine gesonderte Vereinbarung erforderlich und wird unabhängig von anderen Verträgen gesondert in Rechnung gestellt. Kombinierte Produkte werden als solche vertraglich vereinbart. SMLT weist ausdrücklich darauf hin, dass keinerlei Ersatz-, Entschädigungs- oder sonstige Rechtsansprüche erwachsen.
Zahlungsbedingungen
Die jeweils geltenden Preise ergeben sich aus der jeweiligen Dienstleistungs-/Produktbeschreibung bzw. aus dem erstellten Angebot. Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung dieses Preises. Die Zahlung wird bei Anmeldung/Bestellung der Dienstleistung/des Produkts fällig.
Bei Zahlungsverzug berechnen wir eine Mahngebühr in Höhe von € 14,00 je Mahnung sowie ab Fälligkeit Verzugszinsen von 10% über dem jeweiligen Basiszinssatz. Für die Weiterreichung der Forderung an ein Inkassobüro verrechnen wir € 84,00 Aufwandsentschädigung.
Stornierung oder Verschiebung
Eine Absage oder Verschiebung von einzelnen Trainingseinheiten bei Gruppenkursen oder im Einzelunterricht muss durch den Kunden bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin bekannt gegeben werden (für Montag spätestens am Freitag). Andernfalls müssen die vereinbarten Einheiten als konsumiert betrachtet und zu 100% verrechnet werden.
Wird ein bereits gebuchter Gruppenkurs oder Einzelunterricht innerhalb von 30 Tagen ab Bestätigung oder nach Beginn komplett storniert, so sind alle vereinbarten Trainingseinheiten für die folgenden vier Wochen ab dem Absagedatum (bzw. falls es keine Terminvereinbarung innerhalb dieses Zeitraums gibt: pauschal 8 Trainingseinheiten) zu bezahlen.
Dies gilt auch bei Absage von laufenden Kursen.
Bei Stornierung eines gebuchten Angebots stellen wir bis 30 Tage vor Leistungsbeginn 25 % des vereinbarten Honorars, innerhalb von 14 Tagen vor Leistungsbeginn 50 % und innerhalb von 3 Tagen vor Leistungsbeginn 100 % des vereinbarten Honorars in Rechnung.
Bei Verschiebung von Trainingseinheiten treten bei Beibehaltung der in den Stornobedingungen angegebenen Zeiträumen zwischen Verschiebung und Leistungstermin nur die Hälfte der in den Stornobedingungen angegebenen Prozentsätze in Kraft.
TrainerInnen
Wir sind sehr bemüht, den durchgehenden Unterricht durch die von Ihnen gewählten TrainerInnen zu gewährleisten. Dennoch kann es aus nicht vorhersehbaren Gründen in Ausnahmefällen zu einem Trainerwechsel kommen. Das berechtigt den/die TeilnehmerIn nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Die Bedingungen der Zusammenarbeit mit dem Trainer/der Trainerin werden grundsätzlich direkt mit SMLT vereinbart. Der Trainer/die Trainerin ist nicht berechtigt die Bedingungen der Zusammenarbeit ohne Rücksprache mit SMLT zu verändern.
Copyright
Sämtliche von uns erstellte Unterlagen sind geistiges Eigentum von SMLT und stehen ausschließlich jenen Personen zur freien Verfügung, die an der Veranstaltung persönlich teilgenommen haben. Für andere Personen und/oder Organisationen ist die Nutzung dieses Materials an unsere schriftliche Genehmigung gebunden.
Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten wird das sachlich zuständige Gericht in Wien als Gerichtsstand vereinbart.
Mit der Annahme unseres Angebots bzw. mit dem Auftrag für ein Training erklärt sich der Kunde mit diesen Bedingungen voll inhaltlich einverstanden, sofern es ausdrücklich und schriftlich nicht anders vereinbart wurde.
Schlussbestimmungen
Diese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.